Inhalt:
Pflegestützpunkte (PSP)
| Leistungsbeschreibung |
Ein Pflegestützpunkt (PSP) ist eine örtliche Anlaufstelle für Pfle-gebedürftige bzw. deren Angehörige. PSP sollen den organisatorischen Aufwand bei der Beantragung von Leistungen zur Behandlung von Erkrankungen, Hilfe bei der Pflege und von der Altenhilfe reduzieren.
Rechtsgrundlage: |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Keine |
| Welche Gebühren fallen an? |
Keine |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Keine |
| Rechtsgrundlage |
§ 92c (PSP) in Verbindung mit § 7 a (Pflegeberatung) Sozialgesetzbuch XI (SGB XI). |
| Was sollte ich noch wissen? |
Zur Information kann die Broschüre des HSM „Pflegebedürftig –Was ist zu tun?“ im Internet unter http://www.hsm.hessen.de/Arbeit&Soziales/SozialeDienste/Pflegebedürftigkeit aufgerufen und heruntergeladen werden. |
| Bemerkungen |
Seit 1. Januar 2009 haben Versicherte, die bereits Leistungen der Pfle-gekassen erhalten oder einen Antrag gestellt haben, nach § 7 a SGB XI Anspruch auf eine umfassende Beratung und Hilfestellung durch eine Pflegeberaterin oder Pflegeberater der zuständigen Pflegekasse bei Auswahl und Inanspruchnahme von Pflegeleistungen. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: | |
| Zuständige Behörden: |

