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Pflegemedaille des Landes Hessen
| Leistungsbeschreibung |
Mit der Hessischen Pflegemedaille zeichnet das Land seit dem Jahr 2004 Personen in Hessen für besondere Verdienste aus, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen, der ihnen nahe steht, unentgeltlich im häuslichen Bereich über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens fünf Jahren gepflegt und betreut haben. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Ein Vorschlag zur staatlichen Anerkennung einer Pflegetätigkeit im häuslichen Bereich ist formlos an die Landrätin oder den Landrat, die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister zu richten. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Der - formlose - Vorschlag sollte eine möglichst genaue Schilderung sowie Grund der Pflege, Angaben der Pflegenden und zu der Pflegebedürftigen beinhalten. |
| Rechtsgrundlage |
Erlass über die Stiftung der Pflegemedaille des Landes Hessen vom 14. September 2004, zuletzt geändert am 6. November 2009. |
| Was sollte ich noch wissen? |
Leistungen der Pflegeversicherung oder ein geringfügiges Entgelt schließen die Ehrung nicht aus. |
| Bemerkungen |
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Hessischen Sozialministeriums unter Arbeit & Soziales > Soziale Dienste > Pflegemedaille des Landes Hessen. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Auszeichnungen |
| Zuständige Behörden: |

