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Pflegekinder
| Leistungsbeschreibung |
Ein Pflegekind ist ein Kind oder Jugendlicher, das bzw. der vorübergehend oder auf Dauer nicht in seiner Ursprungsfamilie, sondern in einer anderen Familie, seiner Pflegefamilie, lebt.
Die Gründe dafür, dass ein Kind zu einem „Pflegekind“ wird, sind vielfältig und reichen von dem vorübergehenden Ausfall von Eltern oder eines Elternteils bis hin zu vielschichtig belasteten, instabilen Familiensituationen.
Bevor eine Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Pflegefamilie geprüft wird, werden seitens des Jugendamtes zunächst die Unterstützungsmöglichkeiten für die Ursprungsfamilie ausgeschöpft, mit dem Ziel, das Kind wieder selbst versorgen zu können. Verbessert sich die Situation für das Kind bzw. den Jugendlichen durch die ambulanten Hilfen nicht, kann die Aufnahme in einer geeigneten Pflegefamilie zur Bewältigung der Situation notwendig und geeignet sein.
Wer beabsichtigt, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, bedarf hierzu einer Erlaubnis des örtlichen Jugendamtes. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Das Jugendamt in der Verwaltung Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. Weiterführende detaillierte Informationen zu den vielfältigen grundsätzlichen und praktischen Fragen rund um das Thema "Pflegekind" in Hessen finden Sie z.B. hier. |
| Rechtsgrundlage |
§ 33 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Adoption Kinder |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Kassel |

