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Nachricht an die Gemeinde Helsa
9800353 2012/03/29 07/44/21

Pflegebedürftige unter 60-jährige Menschen in einem Wohnpflegeheim

Leistungsbeschreibung

Wohnpflegeheime sind Einrichtungen für erwachsene Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung einen sehr hohen Pflegebedarf haben und deshalb nicht mehr zu Hause wohnen können. Es werden sowohl Angebote zur Alltagsgestaltung, sowie zur Tagesstruktur unterbreitet als auch die notwendige pflegerische Versorgung sichergestellt.

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An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung,
 

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.

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Rechtsgrundlage

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53-60 SGB XII

9800369
Was sollte ich noch wissen?

Alternativen zur Vermeidung einer stationärer Betreuung können Betreutes Wohnen oder die Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste sein. 
 

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Bemerkungen

Weitere Informationen finden Sie unter  www.lwv-hessen.de 

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958346 Betreuung
8958492 Finanzielle und sonstige Hilfen
Zuständige Behörden:

 

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