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Nachricht an die Gemeinde Helsa
8998821 2012/05/07 07/13/38

Pfandleihgewerbe: Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Verleihung von Geld gegen die Verpfändung von beweglichen Gegenständen gewerblich ausführen wollen, benötigen Sie eine Pfandleihererlaubnis. Ebenso benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn Sie Pfandgeschäfte vermitteln, indem Sie die Ihnen übergebenen Sachen auf Ihren Namen bei einem Pfandleiher oder in einem öffentlichen Leihhaus verpfänden und die erhaltenen Darlehen an Ihre Auftraggeber abführen wollen. Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.

9227275
An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Stadt/Gemeinde (Ordnungsamt).

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

9227276
Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren in Höhe von 300,00 € bis 1.400,00 € erhoben.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

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Rechtsgrundlage
  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Pfandleiherverordnung
  • Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
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Formulare
Anliegenkategorien: 8961023 Gewerbe einschließlich Gaststätten
Zuständige Behörden:

 

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