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Personenverkehr gewerblich - Genehmigung
| Leistungsbeschreibung |
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt der Genehmigungspflicht. Hier wird näher auf den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen eingegangen. Formen des Gelegenheitsverkehrs sind:
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| An wen muss ich mich wenden? |
Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen werden durch das für den Sitz des Unternehmens zuständige Regierungspräsidium erteilt. Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
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| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Sofern eine Person mit der Führung der Geschäfte bestellt ist, sind zusätzlich für diese Person vorzulegen:
Das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister dürfen nicht älter als drei Monate sein. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Genehmigungsgebühr ist abhängig vom Verwaltungsaufwand und dem Wert des Gegenstandes der Amtshandlung. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Eine Genehmigung wird für eine Höchstdauer von 5 Jahren erteilt. |
| Rechtsgrundlage |
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Besondere Erlaubnisse |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Kassel |

