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Personenverkehr - Genehmigung
| Leistungsbeschreibung |
Wer als Unternehmer mit Bussen (Linienverkehr, Ausflugsbusreisen oder Ferienzielreisen), Taxen oder Mietwagen Personen befördert, muss dafür im Besitz einer Genehmigung sein. Voraussetzung ist der Nachweis
Die Geltungsdauer für Genehmigungen im Linienverkehr beträgt höchstens acht Jahre. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Genehmigungen für den Linienverkehr sowie für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen werden durch das für den Sitz des Unternehmens zuständige Regierungspräsidium erteilt. |
| Rechtsgrundlage |
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| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Besondere Erlaubnisse Transport/Logistik |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Kassel |

