Inhalt:
Personenstandsarchiv Hessen
| Leistungsbeschreibung |
Wer in Hessen künftig etwas über seinen Stammbaum erfahren möchte, kann ab sofort im Personenstandsarchiv Hessen die Geburten-, Heirats- und Sterbezweitbücher aus den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten innerhalb bestimmter Fristen einsehen.
In Hessen regeln die Kommunen die Archivierung der Erstbücher der Standesämter in eigener Zuständigkeit; die Staatsarchive übernehmen die Zweitbücher der Standesamtsaufsichtsbehörden bei den Kreisausschüssen. Zur Archivierung dieser Zweitbücher ist zum 1. November 2009 am Staatsarchiv Marburg das Personenstandsarchiv Hessen eingerichtet worden. Seinen Sitz hat es seit Juli 2010 im Standort Neustadt (Hessen), Leipziger Straße 83, wo neben dem Personenstandsarchiv auch das Grundbucharchiv sowie die Restaurierungswerkstatt des Staatsarchivs untergebracht sind. |
| An wen muss ich mich wenden? | |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Benutzungsantrag (kann vor Ort ausgefüllt werden) |
| Welche Gebühren fallen an? |
Benutzungsgebühr: 8 Euro / Tag (ausgenommen Nutzungen für Unterrichtszwecke und für wissenschaftliche, auch landes- und ortskundliche, Forschungen). |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
bei Benutzung im Lesesaal: Aushebezeiten für Archivgut: 8.00, 10.00, 12.00 und 14.30 Uhr |
| Rechtsgrundlage |
Hessisches Archivgesetz, |
| Was sollte ich noch wissen? |
Seit Mitte 2010 werden die Zweitbücher aus den 21 Landkreisen und fünf kreisfreien Städten Hessens ins Personenstandsarchiv nach und nach übernommen. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Nach der Geburt Sonstiges |
| Zuständige Behörden: |

