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Nachricht an die Gemeinde Helsa
9838457 2011/08/05 10/57/34

Personenstandsarchiv Hessen

Leistungsbeschreibung

Wer in Hessen künftig etwas über seinen Stammbaum erfahren möchte, kann ab sofort im Personenstandsarchiv Hessen die Geburten-, Heirats- und Sterbezweitbücher aus den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten innerhalb bestimmter Fristen einsehen.

Grundlage hierfür ist das zum 1. Januar 2009 novellierte Personenstandsgesetz. Bislang konnte die Einsicht und die Durchsicht der Bücher sowie die Erteilung von Personenstandsurkunden nur „von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen.“ Andere Personen mussten zu diesem Zweck ein „rechtliches Interesse“ glaubhaft machen. Nun stehen folgende Personenstandsunterlagen wissenschaftlichen Recherchen und der genealogischen Forschung im Rahmen der archivrechtlichen Bestimmungen zur Verfügung:

  • Sterberegister, die vor 30 Jahren,
  • Heiratsregister, die vor 80 Jahren und
  • Geburtenregister, die vor 110 Jahren geschlossen wurden und deren Fortführungsfristen abgelaufen sind.

In Hessen regeln die Kommunen die Archivierung der Erstbücher der Standesämter in eigener Zuständigkeit; die Staatsarchive übernehmen die Zweitbücher der Standesamtsaufsichtsbehörden bei den Kreisausschüssen. Zur Archivierung dieser Zweitbücher ist zum 1. November 2009 am Staatsarchiv Marburg das Personenstandsarchiv Hessen eingerichtet worden. Seinen Sitz hat es seit Juli 2010 im Standort Neustadt (Hessen), Leipziger Straße 83, wo neben dem Personenstandsarchiv auch das Grundbucharchiv sowie die Restaurierungswerkstatt des Staatsarchivs untergebracht sind.
 

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An wen muss ich mich wenden?

Personenstandsarchiv Hessen

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Benutzungsantrag (kann vor Ort ausgefüllt werden)

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Welche Gebühren fallen an?

Benutzungsgebühr: 8 Euro / Tag (ausgenommen Nutzungen für Unterrichtszwecke und für wissenschaftliche, auch landes- und ortskundliche, Forschungen).

Recherchen durch Personal des Personenstandsarchivs: Gebühren nach Zeitaufwand (z.B. 15,- Euro je angefangener 1/4-Stunde)

Kopien: 0,50 Euro

Beglaubigungen: 3,- Euro
 

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Welche Fristen muss ich beachten?

bei Benutzung im Lesesaal: Aushebezeiten für Archivgut: 8.00, 10.00, 12.00 und 14.30 Uhr

Die Bearbeitung einer Anfrage dauert i.d.R. 2-3 Wochen.
 

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Rechtsgrundlage

Hessisches Archivgesetz,
Personenstandsgesetz und Hessisches Ausführungsgesetz zum Personenstandsgesetz
 

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Was sollte ich noch wissen?

Seit Mitte 2010 werden die Zweitbücher aus den 21 Landkreisen und fünf kreisfreien Städten Hessens ins Personenstandsarchiv nach und nach übernommen.
Die bereits zugänglichen Bestände sind auf der Homepage des Personenstandsarchivs aufgeführt;
eine Online-Recherche nach den vorhandenen Registerbänden ist über das Hessische Archiv-Dokumentations- und Informations-System möglich

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958429 Nach der Geburt
9838460 Sonstiges
Zuständige Behörden:

 

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