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Nachricht an die Gemeinde Helsa
8961291 2011/10/27 10/24/32

Parkausweis für Schwerbehinderte

Leistungsbeschreibung

Sie wohnen in Hessen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen.
Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen orangefarbenen Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen.

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An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde, Stadt oder des Landkreises.

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Welche Unterlagen werden benötigt? 8999477
Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung einer Parkberechtigung für Behinderte ist gebührenfrei.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Blauer EU-Parkausweis:
Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen oder bekommen den Ausweis zeitnah zugesandt.

Gelber Parkausweis:
Geringe Zeitverzögerung, weil die Versorgungsverwaltung im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.

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Rechtsgrundlage 8999480
Formulare
Anliegenkategorien: 8958355 Finanzielle und sonstige Hilfen
8958405 Knöllchen & Co.
8958492 Finanzielle und sonstige Hilfen
8958553 Finanzielle und sonstige Hilfen
Zuständige Behörden: Gemeinde Helsa - Ordnungsamt