Inhalt:
Öffentliche Versammlung: anmelden
| Leistungsbeschreibung |
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde. |
| Rechtsgrundlage | |
| Was sollte ich noch wissen? |
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie
beinhalten. Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Bürger machen Politik / Wahlen |
| Zuständige Behörden: |
Gemeinde Helsa - Ordnungsamt Landkreis Kassel |

