Inhalt:
Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
| Leistungsbeschreibung |
Als beruflich hochqualifizierter Ausländer (insbesondere als Wissenschaftler mit besonderen Fachkenntnissen, Lehrperson oder wissenschaftlicher Mitarbeiter in herausgehobener Funktion sowie als Spezialist und leitender Angestellter mit besonderer Berufserfahrung) können Sie in besonderen Fällen direkt im Anschluss an das Visum eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Außerdem müssen Sie die persönlichen Anforderungen für einen Hochqualifizierten erfüllen. Als Hochqualifizierte kommen in Betracht:
Schließlich muss auch die Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gesichert sein. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Ausländerbehörden (Landräte und Oberbürgermeister) |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Nachweise der oben genannten Voraussetzungen, insbesondere auch der persönlichen Voraussetzungen als Hochqualifizierter (z.B. Nachweise der beruflichen oder/und wissenschaftlichen Qualifikation) |
| Welche Gebühren fallen an? |
250 Euro |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Mit vier bis sechs Wochen ist zu rechnen |
| Rechtsgrundlage |
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| Was sollte ich noch wissen? |
Verfahrensablauf |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Arbeits- und Tarifrecht Einwanderung / Einbürgerung |
| Zuständige Behörden: |

