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Mietspiegel
| Leistungsbeschreibung |
In zahlreichen (aber nicht in allen) Städten und Gemeinden in Deutschland können Sie als Mieter oder Vermieter auf einen qualifizierten Mietspiegel zurückgreifen, um die Höhe einer Wohnungsmiete bzw. die Zulässigkeit einer Erhöhung einschätzen zu können. Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden. Der qualifizierte Mietspiegel soll im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen. Weitere Ausführungen und eine Richtlinie für die Aufstellung eines "Qualifizierten Mietspiegels" finden Sie in den Hinweisen zur Erstellung von Mietspiegeln des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau und Stadtentwicklung. |
| An wen muss ich mich wenden? |
An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in deren Gebiet die angemietete Wohnung liegt. |
| Rechtsgrundlage |
§ 558d BGB |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Mieten / Vermieten |
| Zuständige Behörden: |

