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Nachricht an die Gemeinde Helsa
8966884 2011/09/07 15/37/21

Meldebestätigung

Leistungsbeschreibung

Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden. Sie ist gebührenfrei und dient dem Nachweis der Anmeldung.

9023688
An wen muss ich mich wenden?

An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt unter: Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.

9023689
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Meldeschein.
    Diesen hält die Meldebehörde zumeist für Sie bereit.
    Viele Meldebehörden stellen ihn auch bereits als Download im Internet zur Verfügung. (Die Meldebehörde kann die erforderlichen Daten auch zur direkten Aufnahme in das automatisierte Verfahren erheben.)

 

9023690
Was sollte ich noch wissen?
Sie können in Ihrer Meldebehörde außerdem folgende Bescheinigungen beantragen:
  • Meldebescheinigung
  • Aufenthaltsbescheinigung
     
9023691
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