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Nachricht an die Gemeinde Helsa
8960185 2012/05/07 11/54/10

Maklertätigkeiten, Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wer gewerbsmäßig

  • den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen
  • den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft vermitteln
  • Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes betreiben

oder Bauvorhaben

  • als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen will,
     

bedarf der behördlichen Erlaubnis.

Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.
 

 

 

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An wen muss ich mich wenden?

An die Magistrate der kreisfreien Städte bzw. in den Landkreisen an die Kreisausschüsse.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über denEinheitlichen Ansprechpartner abwickeln

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Welche Gebühren fallen an?

Gebühren werden für

  • Immobilienmakler, Bauträger oder Baubetreuer in Höhe von 300,00 € für natürliche Personen und von 350,00 € für juristische Personen und
  • Darlehensvermittler, Kapitalanlagevermittler oder Anlageberater in Höhe von 100,00 € bis 2.000,00 €

erhoben.
 

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Rechtsgrundlage

§ 34 c Gewerbeordnung (GewO)

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958319 Bauplanung
8958328 Grundstückskauf
8961023 Gewerbe einschließlich Gaststätten
Zuständige Behörden: Landkreis Kassel