Inhalt:
Maklertätigkeiten, Erlaubnis
| Leistungsbeschreibung |
Wer gewerbsmäßig
oder Bauvorhaben
bedarf der behördlichen Erlaubnis.
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| An wen muss ich mich wenden? |
An die Magistrate der kreisfreien Städte bzw. in den Landkreisen an die Kreisausschüsse. Sie können das Verfahren auch elektronisch über denEinheitlichen Ansprechpartner abwickeln |
| Welche Gebühren fallen an? |
Gebühren werden für
erhoben. |
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Bauplanung Grundstückskauf Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Kassel |

