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Nachricht an die Gemeinde Helsa
8987833 2012/02/13 07/41/10

Lehrlingsrolle Eintragung

Leistungsbeschreibung

Jeder Ausbildungsbetrieb muss mit seinen Lehrlingen einen Berufsausbildungsvertrag abschließen und diesen der Handwerkskammer zur Prüfung und Eintragung in die Lehrlingsrolle vorlegen.

Eingetragene Lehrverhältnisse sind Voraussetzung für das Ablegen qualifizierter Prüfungen (z. B. Gesellenbrief).

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An wen muss ich mich wenden?

An die für den Ausbildungsbetrieb örtlich zuständige Handwerkskammer.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

 

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Auszubildender:
- Bescheinigung Ärztliche Untersuchung
- Bei Minderjährigen: Einwilligung der Erziehungsberechtigten
- Personalausweis
- Nachweis Ausbildungsbetrieb

Ausbildungsbetrieb:
- Qualifikationsnachweis Ausbilder

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Diese variieren je nach Eintragungsgrundlagen.

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Rechtsgrundlage

Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Handwerksordnung (HwO)

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958295 Lizenzen / Zeugnisse
8958358 Berufsausbildung
Zuständige Behörden: Handwerkskammer Kassel