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Nachricht an die Gemeinde Helsa
8964518 2012/05/04 11/08/06

Landschaftsschutzgebiet - Befahrerlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn eine Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich. Dabei dürfte es sich in der Regel um die untere Naturschutzbehörde handeln.

9013440
An wen muss ich mich wenden?

An die untere Naturschutzbehörde in der Verwaltung Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

9013441
Formulare
Anliegenkategorien: 8957850 Besondere Erlaubnisse
8961045 Transport/Logistik
8981280 Umwelt
Zuständige Behörden: Gemeinde Helsa - Bauverwaltung
Landkreis Kassel