Inhalt:
Landschaftsschutzgebiet - Befahrerlaubnis
| Leistungsbeschreibung |
Wenn eine Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich. Dabei dürfte es sich in der Regel um die untere Naturschutzbehörde handeln. |
| An wen muss ich mich wenden? |
An die untere Naturschutzbehörde in der Verwaltung Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Besondere Erlaubnisse Transport/Logistik Umwelt |
| Zuständige Behörden: |
Gemeinde Helsa - Bauverwaltung Landkreis Kassel |

