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Nachricht an die Gemeinde Helsa
8959411 2012/03/22 07/11/06

Kinderreisepass

Leistungsbeschreibung
Kinderreisepässe werden ab 01.11.2007 für eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt. Sie können einmal verlängert werden, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
 
Bisher wurden Kinderreisepässe mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des
10. Lebensjahres sowie einer Verlängerungsmöglichkeit bis zur Vollendung des
16. Lebensjahres ausgestellt. Vor dem 01.11.2007 ausgestellte Kinderreisepässe bleiben auch nach dem 01.11.2007 bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig.
 
Kinderreisepässe, die vor dem 1.11.2007 ausgestellt wurden und bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres gültig sind, können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.
 
Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren werden elektronische Reisepässe ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern können auch für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren elektronische Reisepässe ausgestellt werden. Fingerabdrücke werden erst ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen
 

So genannte Kinderausweise werden bereits seit dem 01.01.2006 nicht mehr ausgestellt, diese behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit.

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An wen muss ich mich wenden?

An die Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Kinderausweis oder Kinderreisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität des Minderjährigen.
     
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).

Hinweis:
Antragsberechtigt ist nur, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt der minderjährigen Person bestimmen kann. Bei Antragstellung durch lediglich einen sorgeberechtigten Elternteil muss eine schriftliche Einverständniserklärung des weiteren Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
 

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Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind 13 Euro an Gebühren zu erheben.

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Rechtsgrundlage 9019862
Was sollte ich noch wissen?
Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder unter 16 Jahren auch ein Personalausweis ausgestellt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der EU.
 
Zur visumfreien Einreise in die USA werden Kinderreisepässe nur dann anerkannt, wenn sie vor dem 26.10.2006 ausgestellt und ab diesem Datum nicht verlängert wurden und ein Foto enthalten. Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen der Länder sind bei den jeweiligen Botschaften und über die Website des Auswärtigen Amts www.auswaertiges-amt.de erhältlich.
 
 

Ausführliche Informationen zum Kinderreisepass erhalten Sie auch auf der Homepage des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport unter www.hmdi.hessen.de.

Achtung:
Information des Bundesministeriums des Innern: Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig (siehe dazu die nachstehende Pressemitteilung).

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Bemerkungen

Fachlich freigegeben durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport, zuletzt geändert am 21.März 2012.

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Formulare
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