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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ändern
| Leistungsbeschreibung |
Technische Änderungen am Fahrzeug (z. B.: Leistungssteigerung, Emissionsklasse, Aufbauart) müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vermerkt werden. Aber auch Namensänderungen (z.B. durch Heirat) und eine neue Anschrift müssen verzeichnet werden. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Änderungen sind bei der Zulassungsbehörde in die Fahrzeugdokumente einzutragen. |
| Rechtsgrundlage |
Nach der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist jede Veränderung der Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Fahrzeugzulassung Änderung von Einträgen |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Kassel |

