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Nachricht an die Gemeinde Helsa
8975597 2011/11/09 11/44/24

Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ändern

Leistungsbeschreibung
Technische Änderungen am Fahrzeug (z. B.: Leistungssteigerung, Emissionsklasse, Aufbauart) müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vermerkt werden.
Aber auch Namensänderungen (z.B. durch Heirat) und eine neue Anschrift müssen verzeichnet werden.
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An wen muss ich mich wenden?

Änderungen sind bei der Zulassungsbehörde in die Fahrzeugdokumente einzutragen.

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Rechtsgrundlage

Nach der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist jede Veränderung der Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958390 Fahrzeugzulassung
8958399 Änderung von Einträgen
Zuständige Behörden: Landkreis Kassel