Inhalt:
Kfz: Wildunfall
| Leistungsbeschreibung |
Liegt verunfalltes Wild, unabhängig ob lebend oder bereits verendet, auf der Fahrbahn, sichern Sie die Unfallstelle möglichst durch ein Warndreieck und/oder Warnblinklicht ab, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen und weitere Unfälle zu vermeiden. Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr
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| An wen muss ich mich wenden? |
Wenn die Unfallstelle gesichert ist, besteht die Verpflichtung, den Wildunfall bei der Polizei oder beim Jagdausübungsberechtigten zu melden. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Für die Bescheinigung erheben die Forstämter Gebühren in Höhe von 15,00 €. |
| Was sollte ich noch wissen? |
Für Teil- oder Vollkaskoversicherte übernimmt die Versicherung den Schaden am Fahrzeug. Voraussetzung ist, dass der Wildunfall nachgewiesen ist. Hierzu stellen die Forstämter und die Polizei entsprechende Bescheinigungen aus. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Sonstige Verkehrsangelegenheiten Jagd |
| Zuständige Behörden: |
Gemeinde Helsa - Ordnungsamt |

