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Nachricht an die Gemeinde Helsa
8964366 2010/02/10 13/10/26

Kfz: Wildunfall

Leistungsbeschreibung

Liegt verunfalltes Wild, unabhängig ob lebend oder bereits verendet, auf der Fahrbahn, sichern Sie die Unfallstelle möglichst durch ein Warndreieck und/oder Warnblinklicht ab, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen und weitere Unfälle zu vermeiden.

Wenn das angefahrene Tier noch flüchtet, gehen Sie ihm nicht nach, sondern nur markieren Sie die Unfallstelle und die Fluchtrichtung!

Tote Wildtiere sollten nur dann von der Fahrbahn gezogen werden, wenn dies ohne Gefährdung der eigenen Person möglich ist.

Eine tierärztliche Behandlung eines verletzten Tieres ist in der Regel nicht möglich. Halten Sie sich bitte möglichst weit vom verletzten Tier auf, denn mit zunehmender Nähe zum verletzten Tier erhöht sich dessen Stresssituation. Außerdem besteht die Gefahr, dass das Tier zu fliehen versucht und erneut auf die Straße läuft.

Die Tötung eines verletzten Tieres darf nur durch eine berechtigte und fachkundige Person (z. B Jäger, Polizei) durchgeführt werden.

Hinweis zur Vermeidung von Wildunfällen:

Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr

  • morgens und abends,
  • im Übergangsbereich Feld/Wald.
9017648
An wen muss ich mich wenden?

Wenn die Unfallstelle gesichert ist, besteht die Verpflichtung, den Wildunfall bei der Polizei oder beim Jagdausübungsberechtigten zu melden.

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Welche Gebühren fallen an?

Für die Bescheinigung erheben die Forstämter Gebühren in Höhe von 15,00 €.

9017650
Was sollte ich noch wissen?

Für Teil- oder Vollkaskoversicherte übernimmt die Versicherung den Schaden am Fahrzeug. Voraussetzung ist, dass der Wildunfall nachgewiesen ist. Hierzu stellen die Forstämter und die Polizei entsprechende Bescheinigungen aus.

9017651
Formulare
Anliegenkategorien: 8958402 Sonstige Verkehrsangelegenheiten
8958619 Jagd
Zuständige Behörden: Gemeinde Helsa - Ordnungsamt