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Nachricht an die Gemeinde Helsa
8961906 2012/03/06 17/27/43

Kfz: Fahrzeugmängel - Pflichten/Bußgeld

Leistungsbeschreibung

Auch bei gewissenhafter Planung, Konstruktion und Fertigung können bei bereits zugelassenen Fahrzeugen Mängel auftreten. Die Beseitigung dieser Fahrzeugmängel ist aus Gründen der Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit unbedingt notwendig.

Der Bußgeldkatalog sieht bei der Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit Mängeln verschiedene Bußgelder sowie Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg vor.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958390 Fahrzeugzulassung
Zuständige Behörden: Landkreis Kassel