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Kfz: Fahrerkarte
| Leistungsbeschreibung |
Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern. Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen. Folgende Daten sind ablesbar:
Voraussetzungen:
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| An wen muss ich mich wenden? |
Bitte wenden Sie sich an die Staatliche Technische Überwachung Hessen (TÜH). |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Gebühren fallen an? |
Bei der Bestellung einer Fahrerkarte wird eine Gebühr bis zu 23,00 Euro zuzüglich 12,00 Euro KBA-Gebühren berechnet. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig und kann frühestens sechs Monate vor Ablauf, muss jedoch spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden. |
| Rechtsgrundlage |
§ 4 a des Gesetzes über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen - Fahrpersonalgesetz (FPersG) in Verbindung mit §§ 4 und 5 der zugehörigen Fahrpersonalverordnung (FPersV)
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| Was sollte ich noch wissen? |
Weitere Informationen zu den Fahrerkarten und zum digitalen Kontrollgerät finden Sie über das Kraftfahrt-Bundesamt. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Besondere Erlaubnisse |
| Zuständige Behörden: |
TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen (TÜH) |

