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Nachricht an die Gemeinde Helsa
8961200 2011/08/26 13/19/31

Kfz-Steuervergünstigungen für behinderte Menschen

Leistungsbeschreibung

Sie möchten die Befreiung bzw. Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen? Dazu benötigen Sie ein gültiges Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis. Dieses erhalten Sie auf Antrag von der Hessischen Versorgungsverwaltung, wenn Sie zu folgendem Personenkreis gehören:

  • Personen, deren GdB mindestens 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G) oder gehörlos ( Merkzeichen Gl ) sind, kann eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung von 50 v.H. eingeräumt werden, wenn sie nicht die unentgeltliche Beförderung gegen Eigenbeteiligung gewählt haben.
  • Personen, die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen BI) und/oder hilflos (Merkzeichen H) sind, wird neben der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr vom Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen die Kraftfahrzeugsteuer erlassen.

Was muss ich beachten:

Die Steuervergünstigungen entfallen, wenn das Fahrzeug zur Beförderung von Gütern (ausgenommen Handgepäck), zur entgeltlichen Beförderung von Personen (ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung) oder durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung des schwerbehinderten Menschen stehen.
 

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An wen muss ich mich wenden?

Das Beiblatt erhalten Sie bei der Hessischen Versorgungsverwaltung und deren Außenstellen.

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Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung eines Beiblattes zur Inanspruchnahme der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung / -befreiung ist kostenlos.

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Rechtsgrundlage

§ 145 SGB IX (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch)

Kraftfahrzeugsteuergesetz

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Anträge / Formulare

Die Beantragung der Beiblätter kann formlos erfolgen.

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958355 Finanzielle und sonstige Hilfen
8958405 Knöllchen & Co.
Zuständige Behörden: Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel
Landkreis Kassel