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Nachricht an die Gemeinde Helsa
8961940 2011/09/12 11/07/36

Kfz-Steuer nicht bezahlt

Leistungsbeschreibung

Die Zulassung eines Fahrzeuges ist grundsätzlich nur möglich, wenn Sie als Fahrzeughalter keine Kraftfahrzeugsteuer-Rückstände beim Finanzamt haben und dem Finanzamt eine Ermächtigung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschrifteinzugsverfahren geben.

 

8998642
Formulare
Anliegenkategorien: 8958390 Fahrzeugzulassung
Zuständige Behörden: Landkreis Kassel