Inhalt:
Kfz-Steuer nicht bezahlt
| Leistungsbeschreibung |
Die Zulassung eines Fahrzeuges ist grundsätzlich nur möglich, wenn Sie als Fahrzeughalter keine Kraftfahrzeugsteuer-Rückstände beim Finanzamt haben und dem Finanzamt eine Ermächtigung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschrifteinzugsverfahren geben. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Fahrzeugzulassung |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Kassel |

