|
Mit der Kraftfahrzeugsteuer wird das Halten von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen besteuert. Die Kraftfahrzeugsteuer wird für zulassungspflichtige Krafträder und PKW nach dem Hubraum, für alle anderen Fahrzeuge nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Für PKW, Wohnmobile und für LKW über 3,5 t Gesamtgewicht ist zusätzlich das Emissionsverhalten maßgebend.
Die Beurteilung der Schadstoff- und der Kohlendioxidemissionen, die Beurteilung als schadstoffarm, die Einstufung eines Fahrzeugs in Emissionsklassen und die Beurteilung anderer Besteuerungsgrundlagen technischer Art obliegt ausschließlich den Zulassungsbehörden (
Für Pkw mit Erstzulassung bis zum 30. Juni 2009 gibt es unterschiedliche Steuerklassen mit hubraumbezogenen Steuersätzen, die von der jeweils eingehaltenen EU-Abgasstufe abhängen. Unterschieden wird auch zwischen Otto- und Dieselmotor. Seit dem 1. Juli 2009 orientiert sich die Kraftfahrzeugsteuer für dann erstmals zugelassene Pkw nicht mehr am Schadstoffausstoß des Fahrzeugs (Einhaltung von EU-Abgasstufen), sondern primär an den CO2-Emissionen. Diese werden durch die Verkehrsbehörden verbindlich festgestellt und in den Fahrzeugpapieren ausgewiesen.
Für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 gilt die CO2-bezogene Besteuerung mit folgenden Komponenten: - hubraumbezogener Sockelbetrag, gestaffelt nach Ottomotor (2,00 € je angefangene 100 cm3 Hubraum) oder Dieselmotor (9,50 € je angefangene 100 cm3 Hubraum), sowie
- einheitlicher Steuersatz in Höhe von 2,00 € je Gramm des für den Pkw ausgewiesenen CO2-Wertes pro Kilometer, wobei ein Teil dieses Wertes (bei erstmaliger Zulassung bis zum 31. Dezember 2011 120 Gramm, ab dem 1. Januar 2012 110 Gramm und ab dem 1. Januar 2014 95 Gramm) steuerfrei bleibt.
Bei Anmeldung eines Fahrzeuges ist grundsätzlich eine Ermächtigung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschrifteinzugsverfahren zu erteilen. Die Zulassungsbehörde übermittelt die für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer notwendigen Daten an die Finanzverwaltung. Über die Kraftfahrzeugsteuer erhalten Sie dann einen Bescheid von dem zuständigen Finanzamt.
Online-Rechner zur Kfz-Steuer
Sie wollen wissen, wie viel Kfz-Jahressteuer Sie für einen Pkw zahlen? Sie möchten wissen, wie sich ein anderer Antrieb, ein mehr oder weniger großer Hubraum oder die Höhe des CO2-Wertes auf die Kfz-Steuer auswirkt? Kombinieren Sie die verschiedenen Angaben und der Online-Rechner errechnet Ihnen unverbindlich die Höhe der jährlichen Kfz-Steuer. Bitte beachten Sie, dass nur die Steuerfestsetzung rechtlich verbindlich ist. zum Rechner (HTML - Version)
8983029
|