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Nachricht an die Gemeinde Helsa
8963206 2011/11/09 11/35/38

Kfz-Kennzeichen: umtauschen in Euro-Kennzeichen

Leistungsbeschreibung

Ihr altes amtliches Kennzeichen können Sie in ein Euro-Kennzeichen (mit blauem Rand) umtauschen.

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An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann.
 

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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
    oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
  • (elektronische) Versicherungsbestätigung des Haftpflichtversicherers
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war oder bei Fahrzeugen, bei denen die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist
  • bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung
     

Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.

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Welche Gebühren fallen an?

Für den Umtausch werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung erhoben; Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die zuständige Zulassungsbehörde. Außerdem fallen Kosten für die neuen Kennzeichenschilder an.

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Rechtsgrundlage

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958396 Rund um das Kennzeichen
Zuständige Behörden: Landkreis Kassel