Inhalt:
Kfz-Kennzeichen: umtauschen in Euro-Kennzeichen
| Leistungsbeschreibung |
Ihr altes amtliches Kennzeichen können Sie in ein Euro-Kennzeichen (mit blauem Rand) umtauschen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises). |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Für den Umtausch werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung erhoben; Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die zuständige Zulassungsbehörde. Außerdem fallen Kosten für die neuen Kennzeichenschilder an. |
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Rund um das Kennzeichen |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Kassel |

