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Kfz-Kennzeichen: kleines Kennzeichen
| Leistungsbeschreibung |
Nicht selten wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges der Wunsch nach einem verkleinerten Kennzeichen (sog. "US - Kennzeichen" oder Leichtkraftradkennzeichen) geäußert. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Es ist durch ein Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen zu bestätigen, dass die Anbringung normalgroßer Kennzeichen wegen der baulichen Beschaffenheiten entweder technisch nicht möglich ist oder ein unverhältnismäßigen Aufwand für den Umbau zur Anbringung eines ordnungsgemäßen Kennzeichens erforderlich wäre. Nach der Rechtsprechung sind Umbaukosten bis zu 10 % des Zeitwertes des Fahrzeugs zumutbar. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Rund um das Kennzeichen |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Kassel |

