Sie befinden sich hier: Rathaus + Politik / Hessenfinder / Leistungen
Nachricht an die Gemeinde Helsa
8964381 2012/02/27 11/40/13

Kfz-Kennzeichen: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung

Leistungsbeschreibung

Wenn das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung ganz oder teilweise verdeckt wird, muss ein drittes Kennzeichen am Fahrzeug anbringen. Das dritte Kennzeichen (Zusatzkennzeichen) muss nicht gestempelt und auch nicht mit einer Plakette über die nächste Hauptuntersuchung versehen sein.

8997439
An wen muss ich mich wenden?

Die Anbringung eines Wiederholungskennzeichens liegt in der Verantwortung des Halters / der Halterin beziehungsweise Fahrers / Fahrerin.

 

8997437
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an. Es entstehen jedoch Kosten für den Kauf des Kennzeichenschildes.

 

10621440
Rechtsgrundlage

§ 10 Absatz 9 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

8997438
Formulare
Anliegenkategorien: 8958402 Sonstige Verkehrsangelegenheiten
Zuständige Behörden: Landkreis Kassel