Sie befinden sich hier: Rathaus + Politik / Hessenfinder / Leistungen
Nachricht an die Gemeinde Helsa
8963336 2011/10/26 14/26/29

Kfz-Kennzeichen: Rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)

Leistungsbeschreibung

Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote 06er-Händlerkennzeichen (zum Beispiel für Kfz-Hersteller und Teilehersteller, Händler, Werkstätten) bestimmt.

Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06". Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden. Das rote Kennzeichen ist nur mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.

Voraussetzungen:

Nach Eingang des Antrages auf Ausstellung wird geprüft, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört und persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für den Antragsteller zuständige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie die zuständige Polizeibehörde angehört. Es ist ein Führungszeugnis und ggfls. ein Auszug aus dem VZR und/oder Gewerberegister vorzulegen.

Vor Zuteilung des Kennzeichens kann auch noch eine Betriebsüberprüfung vor Ort durchgeführt werden, um die tatsächlichen Verhältnisse festzustellen.

8997057
An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann.

8997055
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Führungszeugnis des Inhabers oder Verantwortlichen
  • Gewerbeanmeldung
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Personalausweis des Geschäftsführers/Prokuristen
  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
  • Auskünfte aus den oben erwähnten Registern, sofern Sie Ihnen übersandt wurden, ansonsten Nachweis der Beantragung der Auskünfte
     

Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.

8997056
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach Nr. 221,5 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Sie betragen zwischen 25,60 € und 205,00 €.

8997058
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Zuteilung erfolgt grundsätzlich befristet.

8997059
Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 3 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) - Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten

 

8997060
Was sollte ich noch wissen?

Die Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von zurzeit 46,02 Euro für Krafträder und 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge.

8997061
Formulare
Anliegenkategorien: 8958396 Rund um das Kennzeichen
Zuständige Behörden: Landkreis Kassel