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Nachricht an die Gemeinde Helsa
9960334 2011/09/06 15/52/51

Integrationskurse für langjährig Geduldete

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Zuwanderer nach Deutschland kommen, können Sie im Rahmen von Integrationskursen die deutsche Sprache und die deutsche Kultur, das Rechtssystem und die Werteordnung kennen lernen.

Sprache ist ein Schlüssel für erfolgreiche Integration. Ziel des Integrationskurses ist es, dass Sie sich im Alltag verständigen können und so der deutschen Gesellschaft näher kommen. Der Kurs besteht aus 645 Stunden. Davon sind 600 Stunden ein Sprachkurs; 45 Stunden befassen sich mit Politik und Demokratie, Geschichte, Gesellschaft, Kultur und ähnlichen Themen ("Orientierungskurs").

§ 104 a Aufenthaltsgesetz konkretisiert die Voraussetzungen, unter denen langjährig geduldete Ausländer einen Aufenthaltstitel erhalten können, mit dem sie zu einem Integrationskurs zugelassen werden können. Mit einem Aufenthaltstitel nach § 104 a Absatz 1 Aufenthaltsgesetz beziehungsweise § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz kann der Ausländer beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs stellen. Mit der Zulassung kann er sich bei einem Kursträger zur Kursteilnahme anmelden.

Langjährig Geduldete können zur Teilnahme verpflichtet werden, wenn sie Arbeitslosengeld II beziehen und die Verpflichtung in der Eingliederungsvereinbarung vorgesehen ist.

Teilnahmeberechtigte, die Arbeitslosengeld II beziehen und zum Integrationskurs verpflichtet oder durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom Kostenbeitrag befreit wurden, bekommen bei ordnungsgemäßer Teilnahme die notwendigen Fahrtkosten erstattet. Einen Zuschuss zu den Fahrtkosten können Teilnehmer erhalten, die kein Arbeitslosengeld II beziehen und von einer Ausländerbehörde zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet wurden.

Wo Sie den Kurs belegen können, erfahren Sie im Auskunftssystem des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
 

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An wen muss ich mich wenden?

Die bundesweit 23 Regionalstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sind unter anderem für die Antragsbearbeitung für Integrationskurse zuständig. In Hessen gibt es zwei Regionalstellen:

• Außenstelle M 8 - Frankfurt-Flughafen und
• Außenstelle M 9 - Gießen

Auskünfte erteilen auch die zuständigen Ausländerbehörden, die Migrationsberatung und der zuständige Träger der Grundsicherung.
 

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Welche Gebühren fallen an?

Der gesamte Kurs kostet Sie einen Eigenbeitrag von EUR 645, also EUR 1 pro Stunde.
Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfeempfänger werden auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit. Die übrigen Teilnehmer können befreit werden, wenn die Zahlung des Kostenbeitrages für sie eine besondere Härte darstellt. Hierzu wird eine Einkommensprüfung durchgeführt.
 

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Bemerkungen

Andere Sprachkurse

Über die gesetzlichen Integrationskurse hinaus gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, die deutsche Sprache zu erlernen.
Die größte und wichtigste Einrichtung, die Deutsch unterrichtet, ist das Goethe-Institut. Hier bekommen Sie nicht nur Kurse, die für Ihre Bedürfnisse passen, sondern lernen über Veranstaltungen und in Gruppen auch das kulturelle Angebot in Deutschland kennen.
Zahlreiche weitere Sprachinstitute und -schulen in Sachsen, darunter die regionalen Volkshochschulen, bieten zertifizierte Deutschkurse an und führen Prüfungen durch.

TIPP: Achten Sie bei der Wahl des Sprachinstituts darauf, ob dieses von der telc GmbH lizenziert ist. Die telc GmbH ist die Prüfungszentrale der Volkshochschulen. Ihre Sprachzertifikate sind unmittelbar am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) ausgerichtet.
 

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958504 Einwanderung / Einbürgerung
Zuständige Behörden: