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Nachricht an die Gemeinde Helsa
9960235 2011/09/06 15/39/57

Integrationskurse für langfristig aufenthaltsberechtigte Drittausländer

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Zuwanderer nach Deutschland kommen, können Sie im Rahmen von Integrationskursen die deutsche Sprache und die deutsche Kultur, das Rechtssystem und die Werteordnung kennen lernen.

Sprache ist ein Schlüssel für erfolgreiche Integration. Ziel des Integrationskurses ist es, dass Sie sich im Alltag verständigen können und so der deutschen Gesellschaft näher kommen. Der Kurs besteht aus 645 Stunden. Davon sind 600 Stunden ein Sprachkurs; 45 Stunden befassen sich mit Politik und Demokratie, Geschichte, Gesellschaft, Kultur und ähnlichen Themen ("Orientierungskurs").
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich mehr als fünf Jahre in einem anderen Mitgliedsstaat der EU aufgehalten haben, stellt die Ausländerbehörde Ihren Anspruch auf Teilnahme an einem Kurs fest. Sie bekommen dann eine Teilnahmeberechtigung.

Verpflichtet zur Teilnahme sind Sie, wenn Sie kein oder nur wenig Deutsch sprechen oder Arbeitslosengeld II erhalten und die zuständige Stelle Sie zur Teilnahme auffordert. Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a des Aufenthaltsgesetzes haben (also Ihre Aufenthaltserlaubnis von einem anderen EU-Land übertragen werden kann)und bereits in einem anderen EU-Staat an Integrationsmaßnahmen teilgenommen haben, müssen Sie nur den Sprachkurs, nicht den Orientierungskurs, besuchen.

Teilnahmeberechtigte, die Arbeitslosengeld II beziehen und zum Integrationskurs verpflichtet oder durch vom Kostenbeitrag befreit wurden, bekommen bei ordnungsgemäßer Teilnahme die notwendigen Fahrtkosten erstattet. Einen Zuschuss zu den Fahrtkosten können Teilnehmer erhalten, die kein Arbeitslosengeld II beziehen und von einer Ausländerbehörde zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet wurden.

Wo Sie den Kurs belegen können, erfahren Sie im Auskunftssystem des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
 

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An wen muss ich mich wenden?

Die bundesweit 23 Regionalstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sind unter anderem für die Antragsbearbeitung für Integrationskurse zuständig. In Hessen gibt es zwei Regionalstellen:

• Außenstelle M 8 - Frankfurt-Flughafen und
• Außenstelle M 9 - Gießen

Auskünfte erteilen auch die zuständigen Ausländerbehörden, die Migrationsberatung und der zuständige Träger der Grundsicherung.
 

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Welche Gebühren fallen an?

Der gesamte Kurs kostet Sie einen Eigenbeitrag von EUR 645, also EUR 1 pro Stunde (oder ggf. EUR 600, wenn Sie nicht am Orientierungskurs teilnehmen).

Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfeempfänger werden auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit. Die übrigen Teilnehmer können befreit werden, wenn die Zahlung des Kostenbeitrages für sie eine besondere Härte darstellt. Hierzu wird eine Einkommensprüfung durchgeführt
 

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Bemerkungen

Andere Sprachkurse

Über die gesetzlichen Integrationskurse hinaus gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, die deutsche Sprache zu erlernen.

Die größte und wichtigste Einrichtung, die Deutsch unterrichtet, ist das Goethe-Institut. Hier bekommen Sie nicht nur Kurse, die für Ihre Bedürfnisse passen, sondern lernen über Veranstaltungen und in Gruppen auch das kulturelle Angebot in Deutschland kennen.

Zahlreiche weitere Sprachinstitute und -schulen in Sachsen, darunter die regionalen Volkshochschulen, bieten zertifizierte Deutschkurse an und führen Prüfungen durch.

TIPP: Achten Sie bei der Wahl des Sprachinstituts darauf, ob dieses von der telc GmbH lizenziert ist. Die telc GmbH ist die Prüfungszentrale der Volkshochschulen. Ihre Sprachzertifikate sind unmittelbar am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) ausgerichtet.
 

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958504 Einwanderung / Einbürgerung
Zuständige Behörden: