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Nachricht an die Gemeinde Helsa
9960172 2011/09/06 14/58/43

Integrationskurs , Sprach- und Orientierungskurs

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Zuwanderer nach Deutschland kommen, können Sie im Rahmen von Integrationskursen die deutsche Sprache und die deutsche Kultur, das Rechtssystem und die Werteordnung kennen lernen.

Sprache ist ein Schlüssel für erfolgreiche Integration. Ziel des Integrationskurses ist es, dass Sie sich im Alltag verständigen können und so der deutschen Gesellschaft näher kommen. Der Kurs besteht aus 645 Stunden. Davon sind 600 Stunden ein Sprachkurs; 45 Stunden befassen sich mit Politik und Demokratie, Geschichte, Gesellschaft, Kultur und ähnlichen Themen ("Orientierungskurs").

An den Kosten dafür müssen Sie sich unter Umständen mit EUR 1 pro Stunde beteiligen. Bezieher von Arbeitslosengeld II können davon ausgenommen werden.

Die Integrationskurse sind geregelt durch die Integrationskursverordnung. Bitte informieren Sie sich hier, wenn Sie unsicher sind, ob ein Integrationskurs für Sie verpflichtend ist.

Können oder müssen Sie einen Integrationskurs belegen?

Das Zuwanderungsgesetz sieht unterschiedliche Zugangsformen zu Integrationskursen vor. Das hängt davon ab, wann Sie Ihren Aufenthaltsstatus erhalten haben, ob Sie Spätaussiedler oder EU-Bürger sind oder einen weiteren Status nach dem Zuwanderungsgesetz haben.

Für alle Gruppen gilt, dass Sie zunächst einen Berechtigungsschein erhalten müssen, bevor Sie an einem Integrationskurs teilnehmen können.

Sie haben Ihren Aufenthaltsstatus vor dem 1. Januar 2005 erhalten

Wenn noch Plätze frei sind, kann Sie das Bundesamt für Migration und Flüchtliche zu einem Integrationskurs zulassen. Sie müssen dazu einen Antrag an eine Regionalstelle des Amtes schicken.

Unter Umständen sind Sie auch zu einer Teilnahme verpflichtet (zum Beispiel, wenn Sie eine Behörde zur Teilnahme auffordert): Ausländer können zur Teilnahme verpflichtet werden, wenn sie Arbeitslosengeld II beziehen und die Verpflichtung in der Eingliederungsvereinbarung vorgesehen ist.

Teilnahmeberechtigte, die Arbeitslosengeld II beziehen und von einem Träger der Grundsicherung zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet oder vom Kostenbeitrag befreit wurden, bekommen bei ordnungsgemäßer Teilnahme die notwendigen Fahrtkosten erstattet. Einen Zuschuss zu den Fahrtkosten können Teilnehmer erhalten, die kein Arbeitslosengeld II beziehen und von einer Ausländerbehörde zur Teilnahme verpflichtet wurden.

Sie haben Ihren Aufenthaltsstatus ab dem 1. Januar 2005 erhalten

Wenn Sie nach diesem Datum zum ersten Mal eine dauerhafte Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis erhalten haben, haben Sie einen Anspruch auf einen Integrationskurs. Dieser Anspruch gilt nicht für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in Deutschland eine Schulausbildung machen, bei erkennbar geringem Integrationsbedarf oder wenn Sie bereits ausreichend Deutsch sprechen (an einem Orientierungskurs dürfen Sie dann trotzdem teilnehmen).

Wenn Sie sich nicht ausreichend in deutscher Sprache verständigen können oder Arbeitslosengeld II beziehen und Sie die Stelle, von der sie die Unterstützung beziehen, dazu auffordert, sind Sie verpflichtet, einen Kurs zu machen.

Teilnahmeberechtigte, die Arbeitslosengeld II beziehen und von einem Träger der Grundsicherung zum Integrationskurs verpflichtet oder vom Kostenbeitrag befreit wurden, bekommen bei ordnungsgemäßer Teilnahme die notwendigen Fahrtkosten erstattet. Einen Zuschuss zu den Fahrtkosten können Teilnehmer erhalten, die kein Arbeitslosengeld II beziehen und von einer Ausländerbehörde zur Teilnahme verpflichtet wurden.

Wo Sie den Kurs belegen können, erfahren Sie im Auskunftssystem des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

 

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An wen muss ich mich wenden?

Die bundesweit 23 Regionalstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sind unter anderem für die Antragsbearbeitung für Integrationskurse zuständig. In Hessen gibt es zwei Regionalstellen:

  • Außenstelle M 8 - Frankfurt-Flughafen und
  • Außenstelle M 9 - Gießen


Auskünfte erteilen auch die zuständigen Ausländerbehörden, die Migrationsberatung und der zuständige Träger der Grundsicherung. 

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Welche Gebühren fallen an?

Der gesamte Kurs kostet Sie einen Eigenbeitrag von EUR 645, also EUR 1 pro Stunde. Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfeempfänger werden auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit. Die übrigen Teilnehmer können vom Kostenbeitrag befreit werden, wenn für sie die Zahlung des Kostenbeitrages eine besondere Härte darstellt. Hierzu wird eine Einkommensprüfung durchgeführt.

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Rechtsgrundlage 9960222
Bemerkungen

Andere Sprachkurse

Über die gesetzlichen Integrationskurse hinaus gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, die deutsche Sprache zu erlernen.

Die größte und wichtigste Einrichtung, die Deutsch unterrichtet, ist das Goethe-Institut. Hier bekommen Sie nicht nur Kurse, die für Ihre Bedürfnisse passen, sondern lernen über Veranstaltungen und in Gruppen auch das kulturelle Angebot in Deutschland kennen.

Zahlreiche weitere Sprachinstitute und -schulen in Hessen, darunter die regionalen Volkshochschulen, bieten zertifizierte Deutschkurse an und führen Prüfungen durch.

TIPP: Achten Sie bei der Wahl des Sprachinstituts darauf, ob dieses von der telc GmbH lizenziert ist. Die telc GmbH ist die Prüfungszentrale der Volkshochschulen. Ihre Sprachzertifikate sind unmittelbar am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) ausgerichtet.
 

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958504 Einwanderung / Einbürgerung
Zuständige Behörden: