Inhalt:
Integrationskurs , Sprach- und Orientierungskurs
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie als Zuwanderer nach Deutschland kommen, können Sie im Rahmen von Integrationskursen die deutsche Sprache und die deutsche Kultur, das Rechtssystem und die Werteordnung kennen lernen. An den Kosten dafür müssen Sie sich unter Umständen mit EUR 1 pro Stunde beteiligen. Bezieher von Arbeitslosengeld II können davon ausgenommen werden. Die Integrationskurse sind geregelt durch die Integrationskursverordnung. Bitte informieren Sie sich hier, wenn Sie unsicher sind, ob ein Integrationskurs für Sie verpflichtend ist. Für alle Gruppen gilt, dass Sie zunächst einen Berechtigungsschein erhalten müssen, bevor Sie an einem Integrationskurs teilnehmen können. Unter Umständen sind Sie auch zu einer Teilnahme verpflichtet (zum Beispiel, wenn Sie eine Behörde zur Teilnahme auffordert): Ausländer können zur Teilnahme verpflichtet werden, wenn sie Arbeitslosengeld II beziehen und die Verpflichtung in der Eingliederungsvereinbarung vorgesehen ist. Teilnahmeberechtigte, die Arbeitslosengeld II beziehen und von einem Träger der Grundsicherung zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet oder vom Kostenbeitrag befreit wurden, bekommen bei ordnungsgemäßer Teilnahme die notwendigen Fahrtkosten erstattet. Einen Zuschuss zu den Fahrtkosten können Teilnehmer erhalten, die kein Arbeitslosengeld II beziehen und von einer Ausländerbehörde zur Teilnahme verpflichtet wurden. Wenn Sie sich nicht ausreichend in deutscher Sprache verständigen können oder Arbeitslosengeld II beziehen und Sie die Stelle, von der sie die Unterstützung beziehen, dazu auffordert, sind Sie verpflichtet, einen Kurs zu machen. Teilnahmeberechtigte, die Arbeitslosengeld II beziehen und von einem Träger der Grundsicherung zum Integrationskurs verpflichtet oder vom Kostenbeitrag befreit wurden, bekommen bei ordnungsgemäßer Teilnahme die notwendigen Fahrtkosten erstattet. Einen Zuschuss zu den Fahrtkosten können Teilnehmer erhalten, die kein Arbeitslosengeld II beziehen und von einer Ausländerbehörde zur Teilnahme verpflichtet wurden. Wo Sie den Kurs belegen können, erfahren Sie im Auskunftssystem des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Die bundesweit 23 Regionalstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sind unter anderem für die Antragsbearbeitung für Integrationskurse zuständig. In Hessen gibt es zwei Regionalstellen:
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| Welche Gebühren fallen an? |
Der gesamte Kurs kostet Sie einen Eigenbeitrag von EUR 645, also EUR 1 pro Stunde. Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfeempfänger werden auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit. Die übrigen Teilnehmer können vom Kostenbeitrag befreit werden, wenn für sie die Zahlung des Kostenbeitrages eine besondere Härte darstellt. Hierzu wird eine Einkommensprüfung durchgeführt. |
| Rechtsgrundlage | |
| Bemerkungen |
Andere Sprachkurse TIPP: Achten Sie bei der Wahl des Sprachinstituts darauf, ob dieses von der telc GmbH lizenziert ist. Die telc GmbH ist die Prüfungszentrale der Volkshochschulen. Ihre Sprachzertifikate sind unmittelbar am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) ausgerichtet. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Einwanderung / Einbürgerung |
| Zuständige Behörden: |

