Inhalt:
Innovationsförderung aus dem Zweckvermögen beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)
| Leistungsbeschreibung |
Die Förderbank für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum ist das zentrale Refinanzierungsinstitut der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Förderauftrag. Vom Standort in Frankfurt am Main aus finanziert die Landwirtschaftliche Rentenbank (Rentenbank) agrarbezogene Vorhaben aller Art. Für eine Förderung aus Mitteln des Zweckvermögens stehen zwei Programmteile zur Verfügung:
Konditionen Art der Förderung: zinsgünstiges Darlehen Zinssatz: in der Regel 1,5 % p.a. Programmteil 2: Förderung experimenteller Entwicklungsvorhaben (Zuschuss)
Konditionen Art der Förderung: Zuschuss Förderanteil bei Studien
Förderanteil bei anderen Kosten
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Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht. Fördervoraussetzungen |
| An wen muss ich mich wenden? |
Programmteil 1 (Darlehen)
Programmteil 2 (Zuschuss)
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| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Falls erforderlich, kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen anfordern. Programmteil 2 (Zuschuss) Siehe dazu auch " Innovationsförderung - Informationen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung".
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Antragstellung ist für Sie kostenlos. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Die Richtlinien für die Innovationsförderung aus Mitteln des Zweckvermögens sind gültig bis zum 30.06.2014. |
| Was sollte ich noch wissen? |
Verfahrensablauf
Programmteil 2 (Zuschuss) |
| Bemerkungen |
Fachlich freigegeben durch Landwirtschaftliche Rentenbank am 27. Januar 2012 |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Finanzielle und sonstige Hilfen Landwirtschaft/Veterinärwesen |
| Zuständige Behörden: |

