Inhalt:
Grundbuch
| Leistungsbeschreibung |
Das Grundbuch dient dem Rechtsverkehr mit Grundstücken. In den Grundbüchern werden insbesondere die Eigentumsverhältnisse und die privatrechtlichen Belastungen der Grundstücke wie Wegerecht, Buchhypotheken, Grund- oder Rentenschulden, Wohnrechte eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Grundbuch einsehen oder Abschriften (gebührenpflichtig) daraus beantragen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Die Grundbuchämter werden von den Amtsgerichten geführt. Häufig werden dabei an einem Amtsgericht mehrere Bezirke zusammengefasst. Jedes Grundbuchamt ist für die in seinem Bezirk liegenden Grundstücke zuständig. Wenn Sie z. B. das Eigentum an einem Grundstück übertragen, d. h. ein Grundstück kaufen oder verkaufen oder ein Grundpfandrecht an Ihrem Grundstück bestellen wollen, ist dazu eine Eintragung in das Grundbuch erforderlich. Den entsprechenden Antrag richten Sie an das Grundbuchamt des örtlich zuständigen Amtsgerichtes. Das für Ihren Ort und Ihr Anliegen zuständige Gericht finden Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis, das der Bund und die Länder gemeinsam pflegen. Voraussetzungen:
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| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Auskünfte hierzu gibt Ihnen das Grundbuchamt. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Es fallen Gebühren an. Diese richten sich nach der Kostenordnung. |
| Rechtsgrundlage |
§§ 12 und 12a Grundbuchordnung (GBO) Grundbucheinsicht und Abschriften §§ 13 ff. Grundbuchordnung (GBO) - Antragsstellung und Eintragungen von Rechtsänderungen |
| Was sollte ich noch wissen? |
Weitere Informationen zum Grundbuch finden Sie hier. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Grundstückskauf |
| Zuständige Behörden: |
Gemeinde Helsa - Bauverwaltung |

