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Nachricht an die Gemeinde Helsa
8960423 2012/03/21 10/42/54

Grundbuch

Leistungsbeschreibung

Das Grundbuch dient dem Rechtsverkehr mit Grundstücken. In den Grundbüchern werden insbesondere die Eigentumsverhältnisse und die privatrechtlichen Belastungen der Grundstücke wie Wegerecht, Buchhypotheken, Grund- oder Rentenschulden, Wohnrechte eingetragen.

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Grundbuch einsehen oder Abschriften (gebührenpflichtig) daraus beantragen.

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An wen muss ich mich wenden?

Die Grundbuchämter werden von den Amtsgerichten geführt. Häufig werden dabei an einem Amtsgericht mehrere Bezirke zusammengefasst. Jedes  Grundbuchamt ist für die in seinem Bezirk liegenden Grundstücke zuständig.

Wenn Sie z. B. das Eigentum an einem Grundstück übertragen, d. h. ein Grundstück kaufen oder verkaufen oder ein Grundpfandrecht an Ihrem Grundstück bestellen wollen, ist dazu eine Eintragung in das Grundbuch erforderlich. Den entsprechenden Antrag richten Sie an das Grundbuchamt des örtlich zuständigen Amtsgerichtes.

Das für Ihren Ort und Ihr Anliegen zuständige Gericht finden Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis, das der Bund und die Länder gemeinsam pflegen.

Voraussetzungen:

  • Sie sind Eigentümer des Grundstücks oder Inhaber eines Rechts, das in das Grundbuch eingetragen werden soll (z. B. Buchhypotheken, Grundschulden, Wegerechte).
  • Ihr Recht ist von dieser Eintragung betroffen.
  • Bei der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück muss außerdem die Einigung über die Rechtsänderung in notarieller Form nachgewiesen werden.
  • Alle Bewilligungen und Erklärungen müssen in Form öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunden vorliegen.

 

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Auskünfte hierzu gibt Ihnen das Grundbuchamt.

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Diese richten sich nach der Kostenordnung.

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Rechtsgrundlage

§§ 12 und 12a Grundbuchordnung (GBO) – Grundbucheinsicht und Abschriften

§§ 13 ff. Grundbuchordnung (GBO) - Antragsstellung und Eintragungen von Rechtsänderungen

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Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Grundbuch finden Sie hier.

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958328 Grundstückskauf
Zuständige Behörden: Gemeinde Helsa - Bauverwaltung