Inhalt:
Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung
| Leistungsbeschreibung |
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis. Voraussetzungen: Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:
eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:
Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Antragstellung ist per Fax oder per E-Mail möglich. Vor Erteilung der Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung sind die Straßenverkehrsbehörden, Straßenbaubehörden und Polizeibehörden anzuhören, durch deren Bezirk der Transport führt. Eine Antragstellung ist auch in einem elektronischen Genehmigungsverfahren VEMAGS möglich. In diesem Verfahren können Sie sich als Verfahrensbeteiligter jederzeit über den Stand des Verfahrens informieren. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen werden von den Straßenverkehrsbehörden erteilt (Landkreise, kreisfreie Städte, selbständige Städte und Gemeinden). |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung. Eine Antragstellung ist auch in einem elektronischen Genehmigungsverfahren VEMAGS möglich.
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| Welche Gebühren fallen an? |
Gebühr gemäß GebOst z. Zt. zwischen 30,00 und 500,00 EUR. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Der Antrag sollte wegen notwendiger Anhörung wenigstens 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden. |
| Was sollte ich noch wissen? |
Informationen zum elektronischen Genehmigungsverfahren VEMAGS finden Sie hier. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Besondere Erlaubnisse |
| Zuständige Behörden: |
Gemeinde Helsa - Ordnungsamt Landkreis Kassel |

