Inhalt:
Gefährliche Wildtiere
| Leistungsbeschreibung |
In Hessen
ist die nicht gewerbsmäßige Haltung eines gefährlichen Tieres einer wild lebenden
Art verboten.
Gefährliche Tiere sind
solche, die in ausgewachsenem Zustand Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten
erheblich verletzen können und ihrer Art nach unabhängig von individuellen
Eigenschaften allgemein gefährlich sind (z.B. Raubtiere, Giftschlangen, Reptilien,
Amphibien, giftige Spinnen und Skorpione). |
| An wen muss ich mich wenden? |
Die
zuständige Behörde das ist das jeweilige Regierungspräsidium - kann auf
Antrag Ausnahmen von dem Verbot zulassen, wenn die Halterin oder der Halter ein
berechtigtes Interesse an der Haltung nachweist. Ein berechtigtes Interesse
kann für die Haltung zum Zwecke der Wissenschaft oder Forschung oder für
vergleichbare Zwecke angenommen werden. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Für die Zulassung von Ausnahmen werden Gebühren nach Nr. 546 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport erhoben. |
| Rechtsgrundlage |
|
| Was sollte ich noch wissen? |
Ein
Merkblatt sowie die Liste der gefährlichen Wildtiere finden Sie unter folgenden
Links: |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Sonstiges |
| Zuständige Behörden: |
Gemeinde Helsa - Ordnungsamt |

