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Nachricht an die Gemeinde Helsa
8960366 2012/03/06 14/54/57

Gebäudeeinmessung

Leistungsbeschreibung

Das Liegenschaftskataster enthält den landesweiten und aktuellen Nachweis aller Grundstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude in Hessen. Es gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

Wenn Sie als Gebäudeeigentümer ein für das Liegenschaftskataster bedeutsames Gebäude neu errichten oder im Grundriss verändern, sind Sie gesetzlich verpflichtet, bis zur Fertigstellung des Rohbaus eine Gebäudeeinmessung zu veranlassen. Welche Gebäude für das Liegenschaftskataster bedeutsam sind, ist in der Verordnung zur Ausführung des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (HVGGAusfVO) geregelt.

Nur durch die zeitnahe Einmessung der Gebäude wird das Liegenschaftskataster aktuell gehalten und kann den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger sowie des Rechts, der Verwaltung, der Wirtschaft, der öffentlichen Sicherheit und des Umwelt- und Naturschutzes gerecht werden.

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An wen muss ich mich wenden?

Gebäudeeinmessungen führen die im Lande Hessen zugelassenen öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure oder die jeweils zuständigen Ämter für Bodenmanagement durch.

Wenn Sie Ihrer Verpflichtung zur Beauftragung einer Gebäudeeinmessung nicht fristgerecht bis zur Fertigstellung des Rohbaus nachkommen, können diese Stellen nach vorheriger Aufforderung und dem Verstreichen einer Frist von 21 Tagen auch ohne Auftrag (d.h. von Amts wegen) tätig werden.

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Welche Gebühren fallen an?

Für die Gebäudeeinmessung werden Gebühren nach der jeweils geltenden Verwaltungskostenordnung für das öffentliche Vermessungswesen erhoben.

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958322 Bauverfahren
8958328 Grundstückskauf
Zuständige Behörden: Gemeinde Helsa - Bauverwaltung