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Nachricht an die Gemeinde Helsa
8966720 2011/10/26 13/21/08

Ganztagsschulen

Leistungsbeschreibung

Ganztagsschulen richten für ihre Schülerinnen und Schüler in der Regel an fünf Tagen (manche an drei Tagen) pro Schulwoche im Anschluss an eine Mittagspause (mit Mittagessen) Angebote im Umfang von fünf Unterrichtsstunden ein, die je nach Konzept der Schule in offener oder teilweise offener Form organisiert sind. Neben Förderstunden, Arbeits- und Übungsstunden, Arbeitsgemeinschaften oder Verfügungsstunden sind auch Freizeitangebote und freiwillige Arbeitsgemeinschaften in Kooperation mit außerschulischen Partnern vorgesehen.

Die Teilnahme an diesem zusätzlichen Förder- und Freizeitangebot ist in der Regel freiwillig. Es gibt auch Ganztagsschulen, deren Konzept von vornherein für alle Schülerinnen und Schüler oder für bestimmte Züge verbindliche Angebote an einem oder mehreren Nachmittagen vorsieht. Schülerinnen und Schüler im Schulbezirk einer solchen Schule, die ein Ganztagsangebot nicht wünschen, können an einer Halbtagsschule angemeldet werden.
 

In Hessen gibt es drei mögliche Organisationsformen ganztägiger Schulen:

Schule mit pädagogischer Mittagsbetreuung

Diese Form der Ganztagsbetreuung bietet an mindestens drei Tagen bis 14.30 Uhr sowohl Hausaufgabenbetreuung und Fördermaßnahmen als auch ein erweitertes Angebot im Wahl- und Freizeitbereich. Die Teilnahme ist generell freiwillig, nach erfolgter Anmeldung durch die Eltern jedoch verpflichtend. Das Schulaufsichtsamt muss das von der Schule entwickelte pädagogische Konzept und die entsprechende Verankerung im Schulprogramm genehmigen.

Kooperative Ganztagsschulen mit offener Konzeption

Schulen dieser Organisationsform sichern die Betreuung an fünf Nachmittagen pro Woche durch Pflichtunterricht, Förderkurse und Wahlangebote. Ebenso bieten sie den Unterricht ergänzende und erweiternde Arbeitsgemeinschaften und Projekte, Hausaufgabenbetreuung und Stillarbeitszeiten. Auch ist die Teilnahme an offenen Sport- und Spielgruppen möglich. Stundenzeiten und das Wahl- und Freizeitangebot können schulintern geregelt werden. Sobald die Eltern die Teilnahme an einem freiwilligen Angebot anmelden, besteht für diesen Kurs eine Teilnahmepflicht.

Generell ist die Betreuung der Schülerinnen und Schüler zwischen 7.30 Uhr und 17 Uhr möglich, freitags mindestens bis 14 Uhr.

Kooperative Ganztagsschulen mit gebundener Konzeption

Nachmittäglicher Pflichtunterricht sowie weitere unterschiedliche Betreuungsmöglichkeiten werden an fünf Tagen pro Woche, jeweils von 7.30 Uhr bis 17 Uhr, freitags mindestens bis 14 Uhr durchgeführt. Die Teilnahme ist für die Schülerinnen und Schüler ganz oder teilweise verpflichtend. Sobald die Eltern die Teilnahme an einem freiwilligen Angebot anmelden, besteht für diesen Kurs eine Teilnahmepflicht.

Über die konkrete Organisationsform und über die Angebote informiert die Einzelschule.

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An wen muss ich mich wenden?

In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.

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Zuständige Behörden: Landkreis Kassel