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Futtermittelkontrolle
| Leistungsbeschreibung |
Futtermittel sind in Deutschland mit einem Wert von ca. 10 Mrd. Euro das bedeutendste landwirtschaftliche Betriebsmittel. Der Bedarf an Futtermitteln liegt bei ca. 66 Mio. Tonnen jährlich, was ca. dem 8-fachen des Getreideverbrauches für die menschliche Ernährung entspricht.
Geschieht die Erzeugung und Verwendung der Futtermittel nicht gezielt, sorgfältig und qualitätsorientiert, entstehen erhebliche ökonomische Verluste, unter Umständen Verbraucherschäden und Umweltbelastungen. Durch eine Produkt begleitende amtliche Überwachung auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Futtermitteln (kurz: Futtermittelkontrolle) soll dies verhindert und zugleich der vorsorgende Verbraucherschutz gestärkt werden. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Für die Futtermittelkontrolle ist flächendeckend in Hessen das Regierungspräsidium Gießen zuständig. |
| Rechtsgrundlage |
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Tierhaltung Landwirtschaft/Veterinärwesen |
| Zuständige Behörden: |

