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Nachricht an die Gemeinde Helsa
8964796 2012/03/06 17/38/34

Frauenhäuser

Leistungsbeschreibung

Frauenhäuser gewähren Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind – d. h. von psychischer, physischer oder sexueller Gewalt, evtl. auch nachhaltig verfolgt werden, unbürokratische, schnelle Hilfe. Auch die mitbetroffenen Kinder werden versorgt. Frauenhäuser bieten den Schutz in Form von Zuflucht, Beratung, Begleitung und Unterstützung, z. B. sind sie dabei behilflich, eine gerichtsfeste Dokumentation körperlicher Folgen der Misshandlung ärztlich attestieren zu lassen. Sie informieren über die verschiedenen Formen von Hilfen und leisten zu jeder Zeit akute Krisenintervention. Das Beratungsangebot richtet sich auch an Angehörige, Bezugspersonen und professionelle Helfer/innen der Betroffenen.

In der Regel werden Frauenhäuser von Vereinen geführt. Sie werden durch öffentliche Zuwendungen finanziell unterstützt.

Aus Sicherheitsgründen werden die Adressen der Frauenhäuser nicht in öffentlichen Verzeichnissen publiziert. Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet.
Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht.

9011864
An wen muss ich mich wenden?

Informationen und Adressen von Frauenhäusern finden Sie hier.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Wichtige Dinge, die bei einer Flucht in ein Frauenhaus hilfreich sind:

  • Ausweise, Pässe, Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern,
  • Geburts- und Heiratsurkunden,
  • Kontounterlagen, Scheckkarten, Geld,
  • Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bescheide von Arbeits- und Sozialamt, Rentenversicherung,
  • Sorgerechtsentscheide,
  • erforderliche Medikamente, ärztliche Atteste,
  • Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen und Spielzeug der Kinder, persönliche Briefe oder Aufzeichnungen.
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Formulare
Anliegenkategorien: 8958417 Finanzielle und sonstige Hilfen
8958529 Gewalt
8958541 Finanzielle und sonstige Hilfen
9841572 Gewalt in der Familie
Zuständige Behörden: Landkreis Kassel