Inhalt:
Frauenhäuser
| Leistungsbeschreibung |
Frauenhäuser gewähren Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind – d. h. von psychischer, physischer oder sexueller Gewalt, evtl. auch nachhaltig verfolgt werden, unbürokratische, schnelle Hilfe. Auch die mitbetroffenen Kinder werden versorgt. Frauenhäuser bieten den Schutz in Form von Zuflucht, Beratung, Begleitung und Unterstützung, z. B. sind sie dabei behilflich, eine gerichtsfeste Dokumentation körperlicher Folgen der Misshandlung ärztlich attestieren zu lassen. Sie informieren über die verschiedenen Formen von Hilfen und leisten zu jeder Zeit akute Krisenintervention. Das Beratungsangebot richtet sich auch an Angehörige, Bezugspersonen und professionelle Helfer/innen der Betroffenen. In der Regel werden Frauenhäuser von Vereinen geführt. Sie werden durch öffentliche Zuwendungen finanziell unterstützt. Aus Sicherheitsgründen werden die Adressen der Frauenhäuser nicht in öffentlichen Verzeichnissen publiziert. Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Informationen und Adressen von Frauenhäusern finden Sie hier. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Wichtige Dinge, die bei einer Flucht in ein Frauenhaus hilfreich sind:
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| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Finanzielle und sonstige Hilfen Gewalt Finanzielle und sonstige Hilfen Gewalt in der Familie |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Kassel |

