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Nachricht an die Gemeinde Helsa
10607027 2012/03/21 11/29/10

Förderkredit für Betriebsmittel beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)

Leistungsbeschreibung

Die Förderbank für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum ist das zentrale Refinanzierungsinstitut der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Förderauftrag. Vom Standort in Frankfurt am Main aus finanziert die Landwirtschaftliche Rentenbank (Rentenbank) agrarbezogene Vorhaben aller Art.

Das Förderprogramm "Betriebsmittel" soll den betrieblichen Finanzierungsbedarf von Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft in Deutschland sicherstellen.

Gefördert wird der Kauf von Betriebsmitteln aller Art (z.B. Rohstoffe).

In diesem Programm von der Förderung ausgenommen sind:

  • Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur (Förderbar im Programm „Aquakultur und Fischwirtschaft Betriebsmittel“)
  • Kosten im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Förderbar im Programm „Produktionssicherung“)
  • Umschuldungen.

Konditionen

Art der Förderung:
zinsgünstiges Darlehen
Höhe: bis zu EUR 10 Millionen pro Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.
Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Investitionssumme
Auszahlung: 100 %
Laufzeit: bis max. 10 Jahre
Tilgung: Vierteljährlicher, halbjährlicher oder jährlicher Rückzahlungsrhythmus; das erste Jahr ist immer tilgungsfrei; bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden; gleichmäßig hohe Halbjahresraten
Zinsbindung: bis maximal 10 Jahre
Sicherheiten: bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank) 
 
Mehr zum Thema siehe unter

  • Konditionen im Überblick
  • Darlehensrechner
  • Betriebsmittel – Informationen zum Förderdarlehen

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft
  • forstwirtschaftliche Unternehmen
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An wen muss ich mich wenden?
  • für die Antragstellung: Ihr Kreditinstitut (Hausbank)
  • für die Beratung:
    • Ihr Kreditinstitut (Hausbank) und
    • die Rentenbank
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Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit.

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Welche Gebühren fallen an?

Kreditzinsen.

Die Hausbank ist berechtigt, bis zu einer Darlehenssumme von einschließlich 125.000 € eine einmalige Bearbeitungsgebühr von bis zu 1 % einzubehalten. Bei höheren Darlehensbeträgen ist die Bearbeitungsgebühr auf 1.250 € begrenzt.
 

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Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen das Darlehen vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Hausbank beantragen.

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Was sollte ich noch wissen?

Verfahrensablauf

Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.

  • Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
  • Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.

 

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Bemerkungen

Fachlich freigegeben durch Landwirtschaftliche Rentenbank am 27. Januar 2012

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Formulare
Anliegenkategorien: 10608799 Finanzielle und sonstige Hilfen
8965621 Landwirtschaft/Veterinärwesen
Zuständige Behörden: