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Nachricht an die Gemeinde Helsa
10607123 2012/03/21 11/32/18

Förderkredit "Leben auf dem Land" beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)

Leistungsbeschreibung

Die Förderbank für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum ist das zentrale Refinanzierungsinstitut der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Förderauftrag. Vom Standort in Frankfurt am Main aus finanziert die Landwirtschaftliche Rentenbank (Rentenbank) agrarbezogene Vorhaben aller Art.

Mit zinsgünstigen Darlehen unterstützt die Rentenbank Investitionen von Privatpersonen und Vereinen, die zur Erhaltung und Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen in ländlichen Regionen Deutschlands beitragen.

Welche Vorhaben werden finanziert?

  • Erwerb, Erhaltung und Erweiterung von landwirtschaftlich oder ehemals landwirtschaftlich genutzter Bausubstanz als Wohnraum zur Eigennutzung
  • Typische Aspekte der Dorferneuerung und Ortsbildgestaltung (auch private Investitionen bei öffentlich geförderten Dorferneuerungsmaßnahmen)
  • Wohnungsbau zur Eigennutzung für Landwirte
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Kultur-, Bildungs- und Freizeitangebots
  • Errichtung von Bürgerhäusern, Vereinsheimen und Dorfläden
     

Konditionen

Art der Förderung: zinsgünstiges Darlehen

Höhe: bis zu EUR 10 Millionen pro Endkreditnehmer und Jahr

Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionssumme

Auszahlung: 100 Prozent

Laufzeit: 4 bis 30 Jahre

Tilgung: vierteljährlicher, halbjährlicher oder jährlicher Rückzahlungsrhythmus, das erste Jahr ist immer tilgungsfrei; bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden

Zinsbindung: bis maximal 10 Jahre

Sicherheiten: bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)


Nähere Infomationen finden Sie unter

  • Konditionen im Überblick
  • Darlehensrechner
  • Leben auf dem Land – Informationen zum Förderdarlehen

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
 

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Privatpersonen
  • Gruppen im ländlichen Raum, die nicht wirtschaftlich tätig sind (zum Beispiel Vereine und Bürgerinitiativen)
     
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An wen muss ich mich wenden?
  • für die Antragstellung: Ihr Kreditinstitut (Hausbank)
  • für die Beratung:
    • Ihr Kreditinstitut (Hausbank) und
    • die Rentenbank
       
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Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit.

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Welche Gebühren fallen an?

Kreditzinsen

Die Hausbank ist berechtigt, bis zu einer Darlehenssumme von einschließlich 125.000 € eine einmalige Bearbeitungsgebühr von bis zu 1 % einzubehalten. Bei höheren Darlehensbeträgen ist die Bearbeitungsgebühr auf 1.250 € begrenzt.
 

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Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen das Darlehen vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Hausbank beantragen.

 

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Was sollte ich noch wissen?

Verfahrensablauf

Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.

  • Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
  • Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.
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Bemerkungen

Fachlich freigegeben durch Landwirtschaftliche Rentenbank am 27. Januar 2012

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Formulare
Anliegenkategorien: 10608799 Finanzielle und sonstige Hilfen
8965621 Landwirtschaft/Veterinärwesen
Zuständige Behörden: