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Nachricht an die Gemeinde Helsa
8966027 2011/10/26 13/09/58

Flurbereinigung

Leistungsbeschreibung

Die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und die Gestaltung des ländlichen Raumes durch Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz werden zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Lösung von Nutzungskonflikten zwischen Landwirtschaft und öffentlichen Interessen erforderlich.

Solche Konflikte können durch Großbauvorhaben wie Autobahnen, Bahntrassen oder durch gemeindliche Planungen wie Ortsumgehungen oder Gewerbesiedlungen entstehen. Aber auch Planungen des Natur- und Trinkwasserschutzes können größere Konflikte zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung auslösen.

Die zur Ausführung der Flurbereinigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere für Maßnahmen zur

  • Bodenordnung

  • landwirtschaftlichen Infrastruktur

  • Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes

werden mit Zuwendungen gefördert.
Die Höhe der Förderung wird für jedes Verfahren einzeln festgesetzt.

Die Zuwendungsempfänger müssen eine Eigenleistung von mindestens 25 % erbringen (bei Verfahren mit besonderer ökologischer Zielsetzung 20 %), andere Vorteilsnehmer sollen sich angemessen finanziell beteiligen.

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An wen muss ich mich wenden?

Informationen erhalten Sie beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, bei derHessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation und über das Portal zur Flurneuordnung in Hessen.
 

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Formulare
Anliegenkategorien: 8961058 Bauwesen
8965621 Landwirtschaft/Veterinärwesen
Zuständige Behörden: