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Nachricht an die Gemeinde Helsa
8968571 2011/11/10 07/40/24

Sonn- und Feiertage

Leistungsbeschreibung
An den Sonn- und Feiertagen soll dem Einzelnen die Möglichkeit gegeben werden, losgelöst von werktäglichen Bindungen und Zwängen den Tag nach seinen individuellen Bedürfnissen zu begehen. Deshalb ist Arbeit nur in besonders gesetzlich geregelten Fällen erlaubt und sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, diese Ruhe zu beeinträchtigen, oder die dem Wesen des Sonn- und Feiertags widersprechen.
Gesetzliche Ausnahmevorschriften finden sich insbesondere in der Gewerbeordnung, dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz und dem Arbeitszeitgesetz sowie der Hessischen Bedarfsgewerbeverordnung

Staatlich anerkannt sind in Hessen folgende Feiertage:
  • Neujahrstag
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Maifeiertag
  • Himmelfahrtstag
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam
  • Tag der Deutschen Einheit
  • 1. Weihnachtsfeiertag
  • 2. Weihnachtsfeiertag

Daneben sind die "stillen Feiertage" - Karfreitag, der zweite Sonntag vor dem 1. Advent (Volkstrauertag) und der letzte Sonntag vor dem 1. Advent (Totensonntag) - besonders geschützt.
 

 

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An wen muss ich mich wenden?

Für die Befreiung von Verboten nach dem Feiertagsgesetz: die örtliche Ordnungsbehörde.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen vorgegeben, Sie sollten den Antrag allerdings frühzeitig stellen.

 

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Was sollte ich noch wissen?

Welche Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen erlaubt sind oder welche Einschränkungen bestehen, finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport. . Zudem sind dort Hinweise für die Befreiung von den gesetzlichen Verboten und Beschränkungen im Einzelfall eingestellt.
 

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958577 Ferien
8958667 Sonstiges
Zuständige Behörden: Gemeinde Helsa - Bürgerbüro Helsa
Gemeinde Helsa - Ordnungsamt