Inhalt:
Fahrschulerlaubnis
| Leistungsbeschreibung |
Wer als selbständiger Fahrlehrer Fahrschüler ausbildet oder durch bei ihm beschäftigte Fahrlehrer ausbilden lässt, bedarf der Fahrschulerlaubnis. Die Fahrschulerlaubnis wird auf Antrag für die Klassen BE, A, CE und DE erteilt. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Wenden Sie sich an das für den künftigen Sitz der Fahrschule zuständige Regierungspräsidium.
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Gebühr richtet sich nach Nr. 302.3 GebOSt. Die Gebühr ist bei Antragstellung durch natürliche und juristische Personen unterschiedlich hoch.
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| Rechtsbehelf |
Klage vor dem Verwaltungsgericht |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |
Dezernat 22 |

