Inhalt:
Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR): umschreiben
| Leistungsbeschreibung |
Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung solange der ausländische Führerschein gültig ist - aber längstens für weitere sechs Monate - im Inland Kraftfahrzeuge führen. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung). |
| An wen muss ich mich wenden? |
Zur Beantragung der Umschreibung müssen Sie persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt vorsprechen, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Geb.-Nr. 202.1 GebOSt. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Die Umschreibung muss beantragt werden, solange der ausländische Führerschein noch gültig ist. Die Umschreibung eines nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet verlängerten Führerscheins oder eines im Ausland erworbenen neuen Führerscheins ist nicht möglich. |
| Bemerkungen |
Siehe dazu auch das Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland. Das Merkblatt finden Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung unter Verkehr/Straßenverkehr/Fahrerlaubniswesen. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Fahrerlaubnis / Führerschein |
| Zuständige Behörden: |
Gemeinde Helsa - Bürgerbüro Helsa Landkreis Kassel |

