Inhalt:
Fahrerlaubnis: Namen ändern
| Leistungsbeschreibung |
Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass der Fahrerlaubnisinhaber oder die Fahrerlaubnisinhaberin den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Gebühren legt die Fahrerlaubnisbehörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fest. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Die Ausstellung dauert im Standardverfahren ca. zwei Wochen. |
| Was sollte ich noch wissen? |
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinstelle. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Fahrerlaubnis / Führerschein |
| Zuständige Behörden: |
Gemeinde Helsa - Bürgerbüro Helsa Landkreis Kassel |

