Inhalt:
Fahrerlaubnis: Ausstellung eines Ersatzführerscheins (Verlust, Diebstahl, Unbrauchbarkeit, Namenswechsel)
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Ihr Führerschein
benötigen Sie einen neuen Führerschein. Nicht erforderlich ist ein neuer Führerschein bei Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände, sofern der im Führerschein geführte Name im Personalausweis ersichtlich ist. Voraussetzungen:
Verfahrensablauf:
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| An wen muss ich mich wenden? |
Die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Verlust:
Diebstahl:
Unbrauchbarkeit:
Namenswechsel:
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Ist Ihr Führerschein abhanden gekommen oder vernichtet worden, so haben Sie den Verlust unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. |
| Was sollte ich noch wissen? |
Hinweis Zur Ausführung dieser Vorschriften sind ggfls. in einzelnen Ländern Arbeitsanweisungen der Ministerien ergangen. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Fahrerlaubnis / Führerschein |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Kassel |

