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Nachricht an die Gemeinde Helsa
8962973 2012/04/04 09/43/36

Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren mit 17

Leistungsbeschreibung

In Hessen können Jugendliche im Rahmen des Modellversuchs "Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)" schon mit 17 Jahren die Fahrerlaubnis für PKW (Klasse B, BE) erwerben. Ziel von BF 17 ist es, jungen Fahranfängern durch einen erfahrenen Begleiter vorausschauendes Fahren zu vermitteln und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung erhalten sie eine Prüfungsbescheinigung. Sie dürfen dann bis zum Erreichen des 18. Geburtstages nur in Begleitung einer hierfür ausdrücklich zugelassenen Person fahren.
 

Voraussetzungen
für Bewerber:

  • Mindestalter 17 Jahre
  • ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste-Hilfe-Nachweis
  • Erfolgreicher Sehtest
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

für Begleitpersonen:

  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens fünf Jahren
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister
     

Verfahrensablauf:
Der Antrag ist vom Antragsteller schriftlich zu stellen. Die Behörde erteilt bei Erfüllung aller Voraussetzungen den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.

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An wen muss ich mich wenden?

Die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Meldebestätigung
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel.
  • Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe-Nachweis
  • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
  • Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17
  • Antragsformular für jede Begleitperson
  • Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten
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Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fest.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Antragstellung ist ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.

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Rechtsgrundlage

§ 48a Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
 

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958393 Fahrerlaubnis / Führerschein
Zuständige Behörden: Gemeinde Helsa - Bürgerbüro Helsa
Landkreis Kassel