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Nachricht an die Gemeinde Helsa
9106627 2011/07/25 10/48/08

Einzelhandel mit explosionsgefährlichen Stoffen, Anzeige

Leistungsbeschreibung

Für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigt ein Unternehmer eine Erlaubnis. Mit dieser erhält das Unternehmen das Recht mit bestimmten explosionsgefährlichen Stoffen umzugehen bzw. bestimmte Tätigkeiten ausüben zu dürfen.
Als Ergebnis wird eine Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) ausgestellt.

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An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das jeweils zuständige Regierungspräsidium.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

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Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren in der Höhe von 102,26 Euro bis 2812,11 Euro erhoben.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen festgelegt.

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Rechtsgrundlage

§ 7 Sprengstoffgesetz

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Rechtsbehelf

Klage innerhalb vier Wochen vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

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Formulare
Anliegenkategorien: 8961023 Gewerbe einschließlich Gaststätten
Zuständige Behörden: Regierungspräsidium Kassel
Dezernat 35.2