Inhalt:
Einschulungsuntersuchung
| Leistungsbeschreibung |
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Gesundheitsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Schulrecht |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Kassel |

